Listeneinstieg

  • Nr. 24 : 13. August 1836

    Sonstige Titel:
    Goldmünzen, besonders Dukaten, welchen das vorschriftsmäßige Gewicht abgeht, im täglichen Verkehre zu dem Werthe vollwichtiger ausgegeben und zu dem Ende vom Auslande eingebracht werden. Verordnung wegen Abstellung des diesf. wucherlichen Mißbrauchs
    Lotterien - auswärtige Bücher=, Geld =, Güter= oder Waaren = Lotterien. Erneuerung der gegen das Einsetzen in solche bestehenden Verbothe
    Münzen - verschiedene - deren Werth und Geeltung in dem Großherzogthume
    Real = Lasten. Die Rentämter sollen die ihrer Erhebung anvertrauten und unbeybringbaren Real = Lasten zeitig vor dem Ablaufe des dritten Jahres nach dem Fälligkeits = Termine zur Anzeige bringen
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1836-08-13
    Seitenbereich:
    285 - 288
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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