Sonstige Titel:
Münzkonventionen - allgemeine - der zum Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten d. d. Dresden vom 30. July 1838
Weimar (Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach). Konventionen, Staatsverträge, Übereinkünfte, Verabredungen, oder Vereinbarungen desselben mit anderen Staaten oder deren Regierungen
1) mit den zum Zoll und Handelsvereine verbundenen Staaten, wegen Einführung eines gleichen Münzsystems, welcher Konvention die herzoglich Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und Anhalt Dessauischen Regierung, die Landgrafschaft Hessen-Homburg und das Großherzogthum Oldenburg für das fürstenthum Birkenfeld beitreten
Zoll- und Handelsverein. Die sämtlichen zu demselben verbundenen Staaten schließen am 30. July 1838 zu Dresden eine allgemeine Münzkonvention, zu welcher die drei Anhaltschen Häuser, die Landgrafschaft Hessen-Homburg, und das Großherzogthum Oldenburg, wegen Birkenfeld, beitreten