Listeneinstieg

  • Nr. 2 : 19. Januar 1839

    Sonstige Titel:
    Münzkonventionen - allgemeine - der zum Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten d. d. Dresden vom 30. July 1838
    Weimar (Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach). Konventionen, Staatsverträge, Übereinkünfte, Verabredungen, oder Vereinbarungen desselben mit anderen Staaten oder deren Regierungen 1) mit den zum Zoll und Handelsvereine verbundenen Staaten, wegen Einführung eines gleichen Münzsystems, welcher Konvention die herzoglich Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und Anhalt Dessauischen Regierung, die Landgrafschaft Hessen-Homburg und das Großherzogthum Oldenburg für das fürstenthum Birkenfeld beitreten
    Zoll- und Handelsverein. Die sämtlichen zu demselben verbundenen Staaten schließen am 30. July 1838 zu Dresden eine allgemeine Münzkonvention, zu welcher die drei Anhaltschen Häuser, die Landgrafschaft Hessen-Homburg, und das Großherzogthum Oldenburg, wegen Birkenfeld, beitreten
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1839-01-19
    Seitenbereich:
    003 - 012
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
um die Qualität unseres Portals ständig zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Fehler in den Datensätzen entdecken (z.B. Rechtschreibung, Zahlendreher etc.) oder sonstige Probleme mit der Anzeige der Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen. Dazu können Sie das nebenstehende Kontakt-Formular verwenden. Ihre Daten werden sicher durch ein SSL-Zertifikat übertragen. Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, klicken sie bitte hier: Informationen zum Datenschutz