Listeneinstieg

  • Nr. 15 : 24. November 1838

    Sonstige Titel:
    Bücherlotterien, auswärtige. Das Einsetzen in dieselben sowie das kolligiren für solche verboten
    Geldlotterien - auswärtige - Das Einsetzen in dieselben und das kolligiren verboten
    Gerichtsbank. Nachtrag vom 8. Dezember 1838 zu dem Gesetze vom 13. April 1833 wegen Besetzung der Gerichtsbank
    Güterlotterien - auswärtige. Das Einsetzen in dieselben und das kolligiren für solche verboten
    Lotterien. Erneuerung der älteren Verbote, wegen des Einsetzens in auswärtige Bücher-, Geld-, Güter-, und Waarenlotterien, sowie des kolligirens für solche
    Steuerämteraller Art in dem Gesammtzollvereine
    Waarenlotterien, auswärtige. Das Einsetzen in dieselben und das kolligiren für solche verboten
    Zollämter aller Art in dem Gesammtzollvereine. Deren Bekanntmachung
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1838-11-24
    Seitenbereich:
    165 - 188
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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