Listeneinstieg

  • Nr. 13 : 27. Oktober 1838

    Sonstige Titel:
    Ausgewiesene. Übereinkunft mit dem Fürstenthume Schwarzburg-Rudolstadt vom 3. Oktober 1838, wegen gegenseitiger Übernahme derselben
    Besitzprozess. Authentische Interpretation zu der Eisenachschen Prozessordnung vom Jahre 1702 und zur königlich Sächsischen Prozessordnung vom Jahre 1724
    Exekutivprozess. Authentische Interpretation zur Eisenachschen Prozessordnung vom Jahre 1702
    Rechtsmittel. In allen Theilen des Großherzogthumes finden auch bei Streitigkeiten über den jüngsten Besitz und im Exekutivprozesse alle, nach Maßgabe des Werthes des Gegenstandeszulässige Rechtsmittel statt
    Rudolstadt (Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt) Übereinkunft mit demselben, wegen gegenseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen
    Staatsangehörige. Übereinkunft mit dem Fürstenthume Schwarzburg-Rudolstadt vom 3. Oktober, wegen gegenseitiger Übernahme derselben
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1838-10-27
    Seitenbereich:
    153 - 160
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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