Listeneinstieg

  • Nr. 12 : 9. July 1834

    Sonstige Titel:
    Ausgleichungs = Haupt = Konvention zwischen den Kronen Preußen und Sachsen vom 28. August 1819; sie soll auch ohne besondere Publikation für das Großherzogthum gesetzliche Kraft und Gültigkeit haben. authentische Interpretation des §. 1 der Ausgleichungs = Konvention zwischen dem Großherzogthume Weimar und der Krone Preußen vom 1. May 1826
    Fußsteige und andere ähnliche Wege. Die freye Passirung des berittenen Steuerauffsichts = Personals auf diesen in Dienstverrichtung
    Steuerauffsichts = Personal. Dessen freye und ungehinderte Passirung auf Fußsteigen und anderen ähnlichen Wegen
    Strafrechts = Pflege. Auslegung des §. 1 der zwischen dem Großherzogthume und dem Herzogthume Sachsen Meiningen zu Beförderung derselben geschlossenen Konvention vom 8./22. März 1833
    Verträge. Aufhebung Kurhessischer Verordnungen im Betreff der Bestätigung derselben. Gesetz vom 17. Juny 1834
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1834-07-09
    Seitenbereich:
    041 - 044
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
um die Qualität unseres Portals ständig zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Fehler in den Datensätzen entdecken (z.B. Rechtschreibung, Zahlendreher etc.) oder sonstige Probleme mit der Anzeige der Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen. Dazu können Sie das nebenstehende Kontakt-Formular verwenden. Ihre Daten werden sicher durch ein SSL-Zertifikat übertragen. Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, klicken sie bitte hier: Informationen zum Datenschutz