Listeneinstieg

  • Nr. 8 : 11 July 1883

    Sonstige Titel:
    Allstedt. Modifizierung der in dem Amte Allstedt bestehenden Zoll und Branntweinsteuer Gesetzgebung
    Branntweinsteuer-Gesetzgebung in den Ämtern Allstedt und Oldiesleben; deren Modifizierung
    Denuncianten. Die bisherigen Strafantheile derselben bei Zollvergehen finden nicht mehr statt
    Futtergeld. Dessen Liquidiren von einer bestimmten Klasse von Staatsdienern
    Oldisleben. Modifizierung der der in dem Amte Oldisleben bestehenden Zoll und Branntweisteuer Gesetzgebung
    Sporteln- und Gebührentaxe, allgemeine, vom 27. April 1836. Interpretation über mehre darin für zweifelhaft angeprochen Bestimmungen Gesetz vom 29. Juny, im Betreff einiger Abänderungen und Nachträge zu §. 106 des Sportelgesetzes
    Stallgeld. Dessen Liquidiren vin einer gewissen Klassevon Staatsdienern
    Strafantheile für die Denuncianten bei Zollvergehen finden nicht mehr statt
    Transportgebühren für Staatsdiener
    Wegeabgaben an Chausee- und Brückengeld. Ersatz der diesfälligen Verläge an eine gewisse Klasse von Staatsdienern
    Zollgesetzgebung in den Ämtern Allstedt und Oldisleben. Gesetz über deren Modifizierung vom 6. July
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1838-06-11
    Seitenbereich:
    119 - 122
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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