Sonstige Titel:
baiern. Übereinkunft mit diesem Königreiche vom 27. April wegen Gestattung der Nacheile der beiderseitigen Behörden und Sicherheitsmannschaften gegen Verbrecher
Beutnitz wird dem Justiz-Amte Dornburg einverleibt
Coburg-Gotha(Herzogthum). Nachträgliche Vereinbarung mit demselben, wegen des Liquidirens in Untersuchungssachen. Siehe auch Liquidiren
Coppanz wird dem Justizamte Jena einverleibt
Cunitz wird dem Justizamte Jena einverleibt
Erbgebühren sollen ferner nicht bezogen werden, weder von den Amts- oder Gerichtsdienern, noch von den Gerichtshaltern, Gerichtsschöffen und Schuldheißenm auch nie auf die Sportelnliquidation gesetzt und mit diesen angefordert werden
Gerichtsinhaber. Deren Erbgebühren auf dem Grunde der ihnen zustehenden grundherrlichen Bedingungen
Golmsdorf wird dem Justizamte Dornburg einverleibt
Großschwabhausen wird dem Justizamte Jena einverleibt
Jenalöbnitz wird dem Justizamte Bürgel einverleibt
Kleinschwabhausen wird dem Justizamte Jena einverleibt
Liquidiren in Untersuchungssachen wider unvermögende Inkulpaten.
Die diesfällige Konvention mit Sachsen Coburg Saalfeld und Sachen Gotha Altenburg vom Jahre 1823 und vom Jahre 1824 sind auch auf die Fälle auszudehnen, wo der Inkulpat von der Instanz kostenfrei entbunden wird und wenn die Untersuchung gegen ein bestimmtes Individuum gar nicht gerichtet war
Löberschütz wird dem Justizamte Bürgel einverleibt
Nacheile. Konvention mit der Krone Baiern vom 27. April, wegen Gestattung der nacheile der beiderseitigen Behörden und Sicherheitsmannschaften gegen Verbrecher und sonstige der Sicherheit gefährliche Personen
Naura wird dem Justizamte Dornburg einverleibt
Oßmaritz wird dem Justizamte Jena einverleibt
Rodigast wird dem Justizamte Bürgel einverleibt
Siegelgelder. Verbot wegen des ferner nicht statt findenden Bezuges derselben. Siehe auch Erbgebühren
Sporteln-Liquidationen. Auf diese dürfen die rechtmäßig hergebrachten Erbgebühren und Siegelgelder nie gesetzt und den Verpflichteten angefordert werden, sondern es ist solches durch besondere kostenfreie Zufertigung zu bewirken
Untersuchungssachen wider unvermögende Inkulpaten. Liquidiren in denselben
Verbrecher und sonstige der öffentlichen Sicherheit gefährliche Individuen. Übereinkunft mit Baiern, wegen Gestattung der Nacheile der beiderseitigen Behörden und Sicherheitsmannschaften gegen jene