Listeneinstieg

  • Nr. 6 : 13. Juni 1838

    Sonstige Titel:
    Akten-Paquete auf den Thurn und Taxischen fahrenden Posten in Großherzoglichen Dienstsachen. Diesfällig Porto-Freithum
    Anzeigegebühren sollen die Forstgerichte mit dem Schlusse jedes Vierteljahres den betroffenen Forst-Recepturen mittheilen, Behufs deren Bezahlung an die Forstbeamten
    Anzeigenbeweis in Kriminal-Sachen. Authentische Interpretation des §. 34 des Gesetzes vom 7. May 1819
    Einwanderungs-Erlaubnisschein einer ausländischen Frauensperson durch Verheiratung in einem Großherzoglichen Heimathsbezirke
    Forstliches Vergehen. Bei jeder Anzeige eines solchen soll jedenfalls die Anzeigegebühr - das Pfandgeld - an die betheilgten Forstauffsichtsbeamten sofort gezahlt werden
    Frauens-Person - ausländische - Einwanderungs-Erlaubnisschein bei deren Verheiratung in einem Großherzoglichen Heimathsbezirke
    Geldversendungen in Großherzoglichen Dienstsachen auf dem Thurn und Taxischem fahrenden Posten. Diesfällig Porto-Freithum
    Kriminal-Sachen. Authentische Interpretation des §. 34 des Gesetzes vom 7. May 1819 über die Ungehorsamsstrafen und über den Anzeigenbeweis in denselben
    Pfandgeld bei forstliche Vergehen. Dessen Bezahlung
    Porto-Freithümer in Großherzoglichen Dienstsachen mit Hinsicht auf die Übereinkünfte mit Thurn und Taxis und mit Preußen vom Jahre 1824 und vom Jahre 1837 Auf den fahrenden Posten des Großherzogthumes für Geldversendungen und Akten Paquete in Großherzoglichen Dienstsachen
    Ungehorsamsstrafen in kriminal-Sachen. Authentische Interpretation des §. 34 des Gesetzes vom 7. May 1818
    Verbrauchsangaben in mehren Städten. Bestimmung darüber welchen Behörden in Fällen der Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften zur Sicherung jener Abgaben die Untersuchung und Bestrafung zusteht
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1838-06-13
    Seitenbereich:
    111 - 114
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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