Listeneinstieg

  • Nr. 18 : 18. Dezember 1832

    Sonstige Titel:
    Adjunkturen - deren Besetzung: b) der Schulaufsicht und zwar: aa) der zweyten in der Diözes Mellingen
    Handelsvertrag mit der Krone Preußen vom 10. August 1831. Nähere Bestimmungen über die Ausführung des siebenten Artikels
    Kurhessische Gesetzgebung. Deren Aufhebung in den dem Aemtern Geerstungen und Tiefenort einverleibten Ortschaften. Gesetz vom 27. November 1832
    Sportelnangelegenheiten bey Justiz = Aemtern, Stadt = und Patrimonial = Gerichten. Erneuerung der diesfallsigen Vorschrift v. 8. Oktober 1831 besonders hinsichtlich des Gebrauches gedruckter Netze zu den QUittungen und der Aushändigung einer besondern Quittung bey erfolgter Total = Bezahlung
    Zeitblätter - nachbenannte sind im Nahmen und aus Autorität der deutschen Bundesversammlung in allen deutschen Bundesstaaten unterdrückt und verbothen und es werden deren Redakteur binnen fünf Jahren in keinem Bundesstaate bey der Redaktion einer ähnlichen Schrift zugelassen: b) der Volksfreund - Redakteur: Joseph Meyer zu Hildburghausen
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1832-12-18
    Seitenbereich:
    079 - 082
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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