Listeneinstieg

  • Nr. 9 : 24. April 1832

    Sonstige Titel:
    Bürgerrechtsgeebühren. Abänderung des dieselben betreffenden §. 15 der Stadtordnung für Jena vom 20. Dezember 1825
    Holzdiebstahl: a) Erneuerung der §§. 50, 51 und 52 des Gesetzes zum Schutze der Forste und Jagden vom 10. April 1821, im Betreff des den Armen für ihren eigenen Bedarf nachgelassenen Lesens dürren Holzes in den herrschaftlichen Waldungen an bestimmten Tagen. Verordnung der Landes = Direktion vom 10. April 1832
    Jena, die dasige Bürgerrechts = Gebühren betreffend
    Wegweiser - gehörig in die Augen fallende, mit Oehlfarbe schwarz und gelb anzustreichende - sollen an allen Orten, wo Landstraßen und Bicinal = Wege sich kreuzen oder theilen, von den betroffenen Gemeinden errichtet werden
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1832-04-24
    Seitenbereich:
    049 - 052
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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