Listeneinstieg

  • Nr. 21 : 25. November 1831

    Sonstige Titel:
    Adressen oder gemeinschaftliche Vorstellungen über öffentliche Angelegenheiten des deutschen Bundes; deren Einreichung bey der Bundesversammlung - Bundestagsbeschluß, wornach solche als unstatthaft zurückzuweisen sind
    Beförderungen
    Bürgerrechtsgebühren. Abänderung des dieselben betreffenden §. 14 der provisorischen Stadtordnung für Neustadt a. d. O. und der Stadtordnung für Weida
    Cholera: c) bekanntmachung der Regierung zu Weimar vom 3. November 1831 über gerichtliche Aufnahme von Verträgen und letzten Willen auf den Fall des Erscheinens der Cholera
    Dienstz = Jubiläa
    Handelsverträge: 2) L. Bekanntmachung der Landes = Direktion vom 22. Oktober 1831 wegen Anreihung der Orte Eisenach und Geisa zu den bereits benannten diesseitigen Waaren = Uebergangspunkten
    Orden - Großherzogl. hausorden der Wachsamkeit oder vom weißen Falken - dessen Verleihung an verschiedene Personen
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1831-11-25
    Seitenbereich:
    205 - 208
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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