Listeneinstieg

  • Nr. 11 : 17. Juny 1831

    Sonstige Titel:
    Handelsverträge: 1) mit dem Königreiche Preußen und zwar: d) Bekanntmachung der Landesdirektion vom 4. und 10. May 1831 wegen Aufhebung des Verbothes der Einbringung von Schuhmacherwaaren aus dem Königreiche Preußen in das Großherzogthum zum Verkaufe auf dem Jahrmärkten, und deren Erstreckung auf das Einbringen dieser Waaren aus allen übrigen, im Königl. Preuß. Zollvereine begriffenen Staaten
    Patrimonial = Gerichts = Direktoren - Verpflichtung und Einweisung neu Ernannte rfür die nachverzeichneten Gerichte: 2) für das von Gerstenberg´sche Gericht zu Berg = und Stadtsulza; 8) für das Taubesche Gericht zu Wetzdorf
    Studirende auf der Gesammt = Universität Jena. Gesetze für die selben
    Unterthanen - Großherzogl. Sächsische, eingepfarrt in Königl. Preußische Ortschaften sollen in kirchlicher Hinsicht von den Pfarrern nach Großherzogl. Sächsischen Gesetzen - und Königl. Preußische in Großherzogl. Sächsische Ortschaften Eingepfarrte sollen diesfalls nach Königl. Preußischen Gesetzen - behandelt werden
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1831-06-17
    Seitenbereich:
    057 - 088
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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