Listeneinstieg

  • Nr. 17 : 24. August 1830

    Sonstige Titel:
    Adjunkturen - deren Besetzung: aa) der zweyten in der DIözes Allstedt; ee) der zweyten in der Diözes Weida
    Beförderungen
    Chirurgische Praxis. deren Ertheilung
    Leichenweiber. Vorschrift: a) wegen der von denselben zu bewirkenden Anzeige von jedem in ihrem Wohnorte oder Bezirke erfolgten Sterbefalle und b) wegen des frühzeitigen Begrabens der Leichen
    Patrimonial = Gerichts = Direktoren. Verpflichtung und Einweisung neu Ernannter für die Nachverzeichneten Gerichte: a) zu Graitschen
    Schutzpocken = Impfung. Die Erlaubniß dazu an zwey Chirurgen
    Thierarzeneykunst. Erlaubniß zu Ausübung derselben
    Todesfälle. Meldungen derselben durch die Schultheißen, Gerichts = Personen und Leichenweiber
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1830-08-24
    Seitenbereich:
    097 - 100
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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