Listeneinstieg

  • Nr. 4 : 19. Februar 1830

    Sonstige Titel:
    Advokatorische Praxis. Die Ertheilung derselben betr.
    Dienergebühren bey den Justiz = Behörden; solche sind sämmtlich ohne Ausnahme in den Kostenrechnungen der Aemter oder Gerichte zu liquidiren, an die Sporteln = Einnahmen abzuliefern und diesen auszuzahlen
    Geld = Paquete. Vorschrift über deren Form bey Einsendung an die Kammer = Zentralkasse und bey Ausgabe derselben von Kammeral = Einnehmern und Kassen = Beamten an Dritte
    Großherzogin = Mutter Louise, Königliche Hoheit, c) Nachricht von Höchstderen feyerlichen Beysetzung in der Fürstengruft zu Weimar am 18. Februar früh 5 Uhr
    Militär = Verdienst = Medaille - Großherzogliche. - Bey Untersuchung wegen begangener Verbrachen gegen die in Großherzoglichen Militär = Diensten gestandenen Personen soll jedesmahl darüber zu den Akten Nachricht gebracht werden, ob die Angeschuldigten Inhaber jener Medaille sind; a) die Bekanntmachung der Regierung zu Eisenach v. 2. Februar 1830; b) Bekanntmachung der Regierung zu Weimar v. 4. Oktober 1830
    Physikat: a) der Residenz = Stadt Weimar, b) des Amtes, c) des Stadtgerichtes und d) des Kriminal = Gerichtes zu Weimar. Dessen Besetzung
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1830-02-19
    Seitenbereich:
    011 - 014
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
um die Qualität unseres Portals ständig zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Fehler in den Datensätzen entdecken (z.B. Rechtschreibung, Zahlendreher etc.) oder sonstige Probleme mit der Anzeige der Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen. Dazu können Sie das nebenstehende Kontakt-Formular verwenden. Ihre Daten werden sicher durch ein SSL-Zertifikat übertragen. Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, klicken sie bitte hier: Informationen zum Datenschutz