Listeneinstieg

  • Nr. 13 : 07. Oktober 1837

    Sonstige Titel:
    Apothekerverordnung vom 2. July 1805. Erinnerung an den § 7 derselben, wornach jedes fremde, von einem anderen Orte herkommendeSubjekt vor seiner Annahme als Gehülfe in einer Offizin geprüft werden soll
    Forstfrevel; die zu deren Entdeckung und Verhütung getroffenen Maßregeln betreffend
    Holzdiebstahl. Die zu dessen Entdeckung und Verhütung getroffenen Maßregeln betreffend (vergl. Reg. Bl. vom Februar 1832 S. 50-50 Nr. III, S.58 Nr. III, S. 63 Nr. I, vom Februar 1833 S. 88 Nr. IV, S. 431 Nr. I
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1837-10-07
    Seitenbereich:
    059 - 062
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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