Listeneinstieg

  • Nr. 7 : 20. May 1828

    Sonstige Titel:
    Advokatorische Praxis - deren Ertheilung
    Beförderungen
    Chirurgische Praxis, die Ertheilung derselben betr.
    Civil = Verdienst = Medaillen - Großherzogliche - deren Verleihung
    Depostien = Gelder. Das Ausleihen derselben an Privat = Personen oder Anstalten darf nach §. 7 des Depositen = Gesetzes v. 14. May 1821 ohne genügende gerichtliche Hypothek nicht geschehen
    Dienstentlassungen
    Dienst = Jubilaea
    Eidesleistung der Juden. Authentische Interpretation der Nr. 4 der Vorschriften darüber in dem Anhange zur Judenordnung v. 20. Juny 1823
    Gesandtschaften am Großherzogl. Hofe: d) Königl. Französsische
    Kupfermünze - geringhaltige ausländische, welche a) in dem Eisenach´schen Kreise und b) in dem Neustädtischen Kreise in Umlauf gekommen - Verordnung wegen deren Ausgabe
    Orden - Großherzogl. Hausorden der Wachsamkeit oder vom weißen Falken - dessen Verleihung an verschiedene Personen
    Sparkassen. Das Ausleihen von Depositen = Geldern an dieselben, ohne Zustimmung selbständiger Interessenten, verbothen
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1828-05-20
    Seitenbereich:
    037 - 040
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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