Listeneinstieg

  • Nr. 12 : 12. September 1826

    Sonstige Titel:
    Accesisten bey den Sekretariats = Kabinetten der Landesregierung zu Weimar und bey den Justitz = Unterbehörden. - Es soll denselben erlaubt seyn, neben ihren Geschäften auch Arbeiten für Anwälte zu fertigen und Vertheidigungen in eigenen Rahmen abzufassen. Diesf. Besrtimmung
    Chirurgische Praxis. Die Ertheilung derselben an einige Chirurgen betreffend.
    Civil = Verdienst = Medaillen - Großherzogl. - deren Verleihung
    Dienstentlassungen
    Impfschein - ärztlicher - die Schullehrer sind verpflichtet, sich diesen von jedem Kinde bey dessen Eintritt in die Schule vorzeigen zu lassen
    Kanzley = Styl. Verordnung über dessen Abkürzung vom 18. September 1818. Einschärfung des §. 7 derselben
    Patrimonial = Gerichts = Direktoren - Verpflichtung und Einweisung neu ernannter für die nachverzeichneten Orte: a) zu Alperstedt; c) zu Eckstedt; e) zu Markwippach
    Reisepässe- deren Ausstellung von Unterobrigkeiten an unbekannte Personen und an Ausländer überhaupt - verbothen
    Wilddiebstahl. Verordnung gegen denselben v. 31. August 1826
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1826-09-12
    Seitenbereich:
    187 - 194
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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