Listeneinstieg

  • Nr. 7 : 6. April 1824

    Sonstige Titel:
    Gewerbseinkommen = Steuer - nachträgliche und erklärende Verordnung v. 2. April 1824 über die Unstatthaftigkeit der diesfalls gegen den Steuer = Fiskus anzustellenden Klagen zu dem Gesetze über die Steeuerverfassung v. 29. April 1821 und der sich daran schließenden Regulative v. 1. May und 17. November 1821 und 6. November 1823
    Liquidiren in Untersuchungssachen. Diesfallsige Konventionen: d) mit dem Fürstenthume Reuß = Greiz e) mit dem Fürstenthume Reuß = Schleiz
    Sportel = Reste, welche von den Großherzogl. Justiz = Ober = und Unterbehörden der Großherzogl. Kammer als Gewährschaft zugerechnet werden. Ueber deren Erlaß oder Raduzirung soll der Kammer die alleinige Kognition zustehen, daher jedes diesfallsige Gesuch und resp.Bericht an dieselbe zu richten ist
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1824-04-06
    Seitenbereich:
    035 - 038
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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