Listeneinstieg

  • Nr. 10 : 2. März 1821

    Sonstige Titel:
    Grundsteuer der Herrschaft Blankenhayn. Sie war bisher sher gering und daher die deshalb hinsichtl. der neuen Steuerverfassung geforderten Entschädigung.
    Handfrohnen: deren Ablößbarkeit sowie die Ablösung von Frohndiensten aller Art betr.
    Irrenanstalt zu Jena ingl. ein Gesetz über die Verpflegung der Irren überhaupt betr.
    Lehngüter: Antrag wegen Verwandlung aller Lehngüter in freyes Erblehn.
    Steuer = Verfassung - neue - zum Behuf der Herstellung eines gleichmäßigen Abgabe = Systems in allen Theilen des Großherzogthumes
    Zwangsgesinde = Dienste - deren Ablösbarkeit. Vorlegung eines Gesetzesentwurfes darüber
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1821-03-02
    Seitenbereich:
    195 - 220
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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