Sonstige Titel:
Brandversicherungs-Anstalt. Die Umarbeitung des die Brandversicherungs-Anstalt betreffenden Patents, ingleichen die Vorlegung eines diesfalsigen Gesetzesentwurfes
Einzeichnungs-Summe der Häuser bey der Brand = Assecurations-Anstalt. Sie ist jedem Hausbesitzer, nach seinem eigenen Gutdünken, zu überlassen und daß dies namentlich in den Fuldaischen u. Hessischen neuen Landestheilen nicht geschehen seyn soll, näher zu untersuchen
Impost und Tranksteuer. Die Verordnung eines zu einfacherer Erhebung der Consumtions = Abgaben bearbeiteten, an die Stelle des Impostes und der Tranksteuer tretenden Gesetzes
Industrie: Velebung aller Zweige derselben durch Aussetzung von Prämien. Verwilligung von 100 thlr. dazu
Landstandschaft der Gebrüder Boutin, zu Noeda, auf ihrem dasigen Rittergute
Lehrling aus dem Bauernstande - die angetragene Aufhebung des im Neustädtischen Kreise bestehenden Gesetzes, daß ein solcher nicht eher in die Lehre aufzunehmen sey, als bis er durch obrigkeitliches Zeugniß dargethan, von seinem 14ten Jahre an, 4 Jahre im Inlande bey der Landwirthschaft und darunter 2 Jahre bey seiner Gerichtsobrigkeit gedient habe
Oldisleben: es soll diesem Orte verstattet seyn, zur Weimarischen Brand-Assecurations-Anstalt beyzutreten, ohne ihm jedoch eine Verbindlichkeit dazu aufzuerlegen
Rechnungen - diejenigen unter der Verwaltung der Landes-Direction stehenden, welche bisher unter verfassungsmäßiger Concurrenz des landständischen Rechnungsausschusses justificirt wurden, sollen ferner auf diese übrigen unter dieser Behörde stehenden nicht
Reichsritterschaftliche Gutsbesitzer in den von Churhessen abgetretenen Gebiethstheilen - deren Steuer = Prägravations-Beschwerde und erfolgte Berücksichtigung
Schönherr - Gastwirth allhier - Gesuch desselben um Vergütung der von ihm im Jahre 1813. getragenen Einquartierung
Steuer-Verfassung - neue - zum Behuf der Herstellung eines gleichmäßigen Abgabe-Systems in allen Theilen des Großherzogthumes
Straßen - deren Bau, Besserung und Unterhaltung, ingleichen den Entwurf zu einem Gesetze darüber betr.
Waisenhauskasse in Eisenach. Deren Einnahme betr.
Maisen-Institute - gedruckte Nachrichten darüber - die zum Besten derselben angeordneten Abgaben, ingl. die denselben überlassenen Collateral = Gelder von den Verlassenschaften der Staatsdiener, welche ihnen ferner verbleiben sollen, betr.
Witwen u. Waisen-Pensions-Gesetz der Staatsdiener. Vorlegung eines Entwurfes dazu