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  • 1832, Nr. 37: Verordnung des herzogl. Consistoriums vom 1. October 1832, die Zahl der Gevattern bei unehelichen Kindern betr. (Nr. 45 des Meining. und Nr. 45 des Hilburgh. Reg.-Blattes 1832)

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1832-10-01
    Seitenbereich:
    026
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Meiningen
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