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  • 1832, Nr. 30: Verordnung derselben Behörde vom 27. Januar 1832, die Strafen wegen Ankaufs von gefreveltem Holze aus herschaftlichen Waldungen betr. (Nr. 5 des Meining. u. des Hildburgh. Reg.-Blattes 1832)

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1832-01-27
    Seitenbereich:
    020 [1]
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Meiningen
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