Sonstige Titel:
Kommunikat Fürstl. Ministeriums vom 14./17. März, womit der diesseits beantragte Entwurf eines Gesetzes wegen Einführung einer kürzeren Verjährungszeit für gewisse Forderungsrechte vorgelegt wird
Registratur vom 26. März, betreffend den Eingang extraktlicher Abschrift des Protokolls der Finanzausschußsitzung vom gestrigen Tage und des dazu gebrachten Dekrets, womit Auskunftserteilung über mehrer Positionen des Pensions-Etats und des Ausgabe-Etats für Regulierung der Grundsteuer und des Steuerwesens erbeten wird
Petition der sämmtlichen Besitzer ehedem steuerfrei gewesener Grundstücke in den Gemeinden Pöritzsch, Seubtendorf und Künsdorf, Johann Christian Häßner und Genossen, um Verwendung für Ausmittelung und Gewährung der für den Wegfall der Steuerfreiheit von ihnen an Anspruch genommenen Entschädigung
Rekommunikat Fürstl. Ministeriums vom 22./26. März, womit den Anträgen des Verfassungsausschusses gemäß ein Auszug aus den Fürstl. Reußischen Hausgesetzen und ein Exemplar des Churhessischen Verfassungs-Entwurfs vom Jahre 1852 mitgetheilt wird
Rekommunikat Fürstl. Minsteriums vom 26. März, womit dasselbe die ihm mitgetheilte Abschrift des Finanzausschuß-Sitzungs-Protokolls vom 13. März 1856 mit dazu gebrachten Bemerkungen, die in Betreff des Cap. III des Ausgabe-Etats "Aufwand auf Straf- und Besserungsanstalten" begehrte Auskunft enthaltend, anher remittirt
Registratur vom 27. März, betreffend den Eingang zweier extraktlichen Abschriften der Protokolle über die beiden Finanz-Ausschuß-Sitzungen vom 26. März d. J. und des darunter gebrachten Dekrets, womit Auskunftsertheilung in Betreff des Militär-Etats sowie des Aufwands auf das Schul- und Bauwesen zu vermitteln beantragt wird
Registratur, betreffend den Eingang extraktlicher Abschrift des Protokolls über die Finanz-Ausschuß-Sitzung vom 27. März 1856 und des darunter gebrachten Beschlusses, womit Auskunftsertheilung über mehrere Positionen des Cap. XVII. des Ausgabe-Etats und Mittheilung der Rechnungen, betreffend die Verwaltung der indirekten Steuern von 1852 an, soweit sie seitden gelegt sind, beantragt wird
Registratur, betreffend den Eingang der Abschrift eines Finanz-Ausschuß-Protokolles vom 28. März, mittels dessen beantragt wird, bei Fürstl. Ministerium die Mittheilung der Hauptstaatskassenrechnungen auf 1854 und 1855 und der Steuerrechnungen für Gera, Schleiz, Saalburg und Lobenstein-Ebersdorf auf 1852-1852 zu ermitteln
Registratur, betreffend den Eingang der Abschrift eines Finanz-Ausschuß-Protokolles vom 29. März, mittels dessen beantragt wird, bei Fürstl. Ministeriums die Mittheilung der Chaussee- und Wegebaukassenrechnungen von 1852-1855, sowie die Ertheilung eines speziellen Nachweises über die bereits geschehene Verwendung des vom vormaligen Landtage bewilligten Reserve-Fonds von 20000 Thalern auf 1854 und 1855 auszuwirken
Rekommunikat vom 29. März, womit Fürstl. Minsteriums auf die Desiderien des Finanz-Ausschuß-Sitzungs-Protokolls vom 26. März eines Rechnungs-Auszug nebst einem Kanzlei-Aktenstück, den Aufwand auf das Schulwesen betreffend, mittheilt, auch die begehrte Auskunft in letzterer Beziehung sowohl, als in Bezug auf den Aufwand auf das Bauwesen ertheilt
Registratur, betreffend den Eingang extraktlicher Abschrift eines Sitzungsprotokolles des Finanz-Ausschusses vom 31. März und der Abschrift des dazugebrachten Decrets, mittels dessen Auskunft in Betreff der Einnahmen aus den Zoll- und Branntweinsteuer-Revenuen auf 1854 erbeten wird
Registratur, betreffend den Eingang eines Finanz-Ausschuß-Protokolles vom 31. März, mittels dessen baldige Vorlegung eines Verzeichnisses der im Jahre 1854 und 1855 bei sämmtlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden, auch bei den Patrimonialgerichten vor ihrer Uebernahme auf den Staat aufgekommenen Sportelbeträge beantragt wird.
Kommunikat Fürstl. Ministeriums vom 28. März/1. April , und dessen Antrag auf Verleihung des 28 Thaler aufs Jahr betragenden, aus dem hiesigen Landesschulenfiscus an Zöglinge des hiesigen Gymnasiums zu gewährenden ritterschaftlichen Stipendiums auf 1854, 1855 und 1856 an 3 Bewerber, je auf ein Jahr
Rekommunikat Fürstl. Ministeriums vom 31. März/1. April, womit der beantragte Entwurf zu einem Gesetz über Enteignungen für polizeiliche Zwecke zur Berathung mitgetheilt wird
Rekommunikat Fürstl. Ministeriums vom 31. März/1. April, womit die Abschrift des Finanz-Ausschuß-Sitzungs-Protokolles vom 27. März d. J. sammt dazu gebrachten Erläuterungen und beigefügten Spezifikationen unter Verweisung auf die aus der Ministerialkanzlei unmittelbar abgegebenen Unterrechnungen über die indirekte Steuer aus den Jahren von 1854 anher remittirt wird
Registratur, betreffend den Eingang der Abschrift eines Finanz-Ausschuß-Protokolles vom 1. April, sammt dazu gebrachtem Beschlusse, womit die Vermittelung der Mittheilung der Rechnungen über die Landarbeitshaus- und Zuchthausverwaltung von 1852-1855, ingleichen Ertheilung der mittels Kommunikats vom 24./28. Februar des Jahres versprochenen Nachweisung über die Magazinfonds und deren Verwaltung beantragt worden
Rekommunikat Fürstl. Ministeriums vom 31. März/2. April, auf das Schreiben vom 28./29. März, womit ein Kanzlei-Aktenstück, die Saalburger Steuerrechnung auf 1828 ff. enthaltend, damt den Rentamtsrechnungen auf 1852 und 1853, den Lobenstein-Ebersdorfer Steuer-Rechnungen auf 1852 und 1853, der Schleizer Steuerrechnung auf 1853, den Geraischen Zollrechnungen auf 1852 und 1853 und den Lobenstein-Ebersdorfer Rechnungen bei der indirekten Steuer auf 1852 und 1853 und das künftig bei Abnahme der Hauptstaatskassenrechnungen mit dem Landtags-Ausschusse einzuhaltenden Verfahren mitgetheilt werden
Schreiben vom 1./2. April, Petition der Mitglieder der Gensdarmerie zu Schleiz, um Zustimmung des landtags zu der von ihnen erbetenen Erhöhung ihres monatlich 12 Thaler bestehenden Dienstgehaltes betreffend
Abstimmung zum Gesetz wegen der, der Geraer Bank für ihre Lombardgeschäfte zu gewährenden exceptioniellen Rechte betreffend
Beratung zu Bericht des Verfassungs-Ausschusses, betreffend die Verpflichtung der Landtagsabgeordneten und die sonstigen, verfassungsmäßigen, bezüglich formellen Erfordernisse für die Rechtsbeständigkeit der Landtagsverhandlungen, namentlich so weit diese auf Verfassungs-Aenderungen sich beziehen
Antrag auf Verordnung, einer solchen freiwilligen Vereinigung von Seiten der hypothekengläubiger und sonstigen Realberechtigten kein Hinderniß in den Weg gelegt werden kann, so lange nicht zwischen Steuerwerthen der vertauschten Grundstücke eine 10 Prozent übersteigenden Differenz zum Schaden der Interessenten Statt findet
Antrag auf Verordnung, einer gerichtlichen Zuschreibung und Lehnsreichung der eingetauschten Grundstücke wegfällt, diese vielmehr ohne weiteres in das Eigenthum des neuen Erwerbers übergehen und ebenso auf in die bisherige hypothekarische Verhaftung der aus solcher ohne weiteres zu entlassenden hinwegegeben werdenden Grundstücke eintreten, weshalb der Zusammenlegungsplan den betreffenden Hypotheken-Behörden und dem Katasterbüreau mitzutheilen ist, damit sie die erforderlichen Nachrichten zu den Konsens- und Hypothekenbüchern bringen und Flurbücher und Kataster darnach berichtigen können
Antrag, die Staatsregierung zu ersuchen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß die längst in Aussicht gestellte direkte Postverbindung zwischen Lobenstein über Hirschberg nach Hof und zwischen Lobenstein über Leutenberg nach Saalfeld endlich ins Leben gerufen werde